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Sofort-Hilfe bei Abmahnungen und Abofallen

Filesharing · Pay-TV · Online-Auktionen · Abofallen


Urheberrechtsverletzungen sind kein Kavaliersdelikt! Dennoch ist nicht jede Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung grundsätzlich begründet. Insbesondere hinsichtlich der Kosten besteht meist Prüfungsbedarf.

Urheberrechtsverletzungen drohen insbesondere im Rahmen des Filesharing von Musik- und Filmdateien bei den sog. Tauschbörsen im Internet. Ebenso im Rahmen von Online-Auktionen können Verletzungen fremder Bildrechte drohen. Auch bei der mitunter gewerblichen Nutzung von Pay-TV Angeboten (z.B. als Gaststättenbetreiber) drohen Verletzungen von Urheberrechten Dritter.

Gewerbetreibende, kleine und mittelständische Unternehmen werden seit einiger Zeit insbesondere von sog. Adressauskunft-, Gewerbeauskunft- und Gewerbeeintrags-Zentralen angeschrieben, wobei deren Schreiben oft auf den ersten Blick behördlichen Charakter aufweisen. Ziel ist meistens der Abschluss eines Abonnements.

Setzen Sie sich zur Wehr! Lassen Sie sich von uns beraten und verteidigen.